Chip 1 Exchange GmbH & Co. KG
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63263 Neu-Isenburg
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Chip 1 Exchange FZCO
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Chip 1 Exchange Asia Co.
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Chip 1 Exchange Asia Limited
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Kowloon, Hong Kong

Chip 1 Exchange USA Inc.
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Suite E225
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Tel.: +1 949 330 6610
Fax: +1 949 330 6611


USt.-ID: DE 814 390 475
HRA: 40510
Registriert am Amtsgericht Offenbach am Main

Persönlich haftende Gesellschafterin
Chip One Exchange Beteiligungs GmbH

Sitz: Neu-Isenburg
HRB: Offenbach/Main 41488
Geschäftsführer: Sasan Tabib Zadeh | Volkan Sanverdi

Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts - bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.


§ 2 Vertragsabschluß
(1) In Prospekten, Anzeigen, Preislisten usw. enthaltene Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.

(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsarten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

(3) Die Angaben über die von uns vertriebenen Produkte in Prospekten, Typenlisten, Katalogen, Datenblättern und Werbeschriften und sonstigen technischen Lieferbedingungen stellen keine über die normale Gewährleistung hinausgehenden Zusicherungen von Eigenschaften dar.


§ 3 Preise
(1) Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage, für elektronische Bauelemente, Halbleiter, Mikroprozessoren und ähnliche Steuerelemente 4 Stunden ab deren Abgabe gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager zuzüglich handelsüblicher Verpackung.

(3) Zusätzliche Lieferungen, Fracht und Leistungen werden gesondert berechnet.


§ 4 Liefer - und Leistungszeit
(1) Liefer- und Leistungshinderung aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten, soweit nicht mindestens grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt. Diese Verzögerungen berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn wir uns bereits in Verzug befinden.

(2) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert oder zuvor dem Käufer aus anderen Gründen Zuwarten nicht zuzumuten sein sollte, ist er nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben, haften wir für Schäden in voraussehbarem Umfang nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlich verspäteter Leistung. Sonstige Ansprüche wegen Verzuges auf Schadenersatz einschließlich entgangenen Gewinnes sind ausgeschlossen. Der Höhe nach ist unsere Haftung auf einen aus dem Verzug unmittelbar entstehenden und üblicherweise zu erwartenden Schaden begrenzt. Ersatzansprüche wegen Folgeschäden sind ausgeschlossen.

(4) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

(5) Ist die versprochene Leistung nicht verfügbar, weil uns Unterlieferanten nicht oder nicht rechtzeitig beliefern oder der Vorrat an den betreffenden Produkten erschöpft ist, sind wir berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen. Ist die Erbringung einer preislich und qualitativ gleichwertigen Leistung nicht möglich, so können beide Seiten den Vertrag kündigen und brauchen die versprochene Leistung nicht zu erbringen. Wir verpflichten uns für diesen Fall, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und eine gegebenenfalls bereits geleistete Zahlung des Kunden unverzüglich zurückzuerstatten.


§ 5 Versand und Gefahrübergang
(1) Der Versand erfolgt ab Lager auf Kosten des Käufers. Sofern keine schriftliche Weisung vorliegt, besorgen wir den Versand nach bestem Ermessen, jedoch unter Ausschluss der Haftung für die Wahl des Versandmittels.

(2) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.


§ 6 Gewährleistung und Haftung
I. Verbrauchsgüterverträge

Ist der Kunde Verbraucher iSv. § 13 BGB richtet sich die Gewährleistung für Sachmängel nach dem folgenden Abschnitt: Liegt ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller wahlweise Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung wegen Unverhältnismäßigkeit nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, eine entsprechende Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers -- gleich aus welchen Rechtsgründen -- ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen

Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Die Gewährleistungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden..

II. Verträge mit Nichtverbrauchern

Ist der Kunde kein Verbraucher iSv. § 13 BGB gilt folgendes für Gewährleistung und Haftung.

(1) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluss jedweder Folgeschäden, vorbehaltlich der Regelung im nachfolgenden Absatz 8, Ersatz oder bessern nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

(2) Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs. Geringfügige Änderungen der Kaufsache aufgrund technischen Fortschritts gelten nicht als Mangel.

(3) Falls für einzelne Waren nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.

(4) Der Käufer muss uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Lieferung, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Der Käufer muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden untersuchen und dem Verkäufer von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Tatbestandsmeldung des Transporteurs oder einer eidesstattlichen Versicherung, die von zwei Zeugen und vom Kunden unterschrieben sein muss, Mitteilung machen.

(5) Wird uns die Nachbesserung oder Ersatzlieferung schuldhaft unmöglich oder hat uns der Käufer vergeblich eine angemessene Nachfrist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung gesetzt, so kann er Herabsetzung der Vergütung oder Rückabwicklung des Vertrages verlangen.

(6) Wir leisten für Ersatzlieferungen und Nachbesserungen im gleichen Umfang Gewähr wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, jedoch höchstens für 1 Jahr nach Beginn der ursprünglichen Gewährleistungsfrist.

(7) Dem Käufer stehen wegen seiner vorgenannten Rechte keine Zurückbehaltungsrechte bezüglich unserer Forderungen zu, die sich nicht auf den Liefergegenstand beziehen. Im übrigen darf der Käufer sein Zurückbehaltungsrecht nur in Höhe einer fiktiven Minderung ausüben.

(8) Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur soweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Die Haftung ist auf den, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.


§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen sowie bis zur vollständigen Freistellung von sämtlichen Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Käufers eingegangen sind, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Lieferant, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und unter Eigentumsvorbehalt zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab, wir nehmen diese Abtretung an. Wir ermächtigen ihn widerruflich die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offen legen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen herausgeben.

(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.

(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein konkludenter Rücktritt vom Vertrag.


§ 8 Zahlung
(1) Unsere Rechnungen sind bei Erhalt umgehend ohne Abzüge (netto) zu bezahlen, soweit auf diesen nichts anderes vermerkt ist. Ein Skontoabzug ist unzulässig, solange noch ältere fällige Rechnungen offen sind. Erstkunden oder Kunden mit zweifelhafter Bonität zahlen die Ware per Verrechnungsscheck oder Nachnahme im voraus.

(2) Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über das Geld verfügen können. Wir sind berechtigt auch bei anderslautender Angaben des Käufers zu bestimmen, auf welche Forderungen die Zahlung angerechnet wird. Zahlungen werden grundsätzlich zunächst auf ggf. angefallene Kosten und Zinsen verrechnet.

(3) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Der Käufer muss Diskont- und Wechselspesen tragen und sofort entrichten.

(4) Ist der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von unserer Geschäftsbank berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.

(5) Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere ein Scheck oder Wechsel nicht eingelöst wird, bzw. er seine Zahlungen einstellt oder wir das Mahnverfahren gegen ihn einleiten müssen, oder sollten uns Tatsachen bekannt werden, die eine Kreditgewährung nach kaufmännischen Gepflogenheiten ausschließen, so sind wir berechtigt, unsere gesamten Forderungen gegen den Käufer fällig zu stellen. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

(6) Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben oder wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. § 6
(7) bleibt unberührt.

(7) bleibt unberührt. (7) Die Ausfuhr der Produkte und Unterlagen kann - z. B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszweckes - der Genehmigungspflicht unterliegen (siehe auch Hinweise in den Lieferscheinen und Rechnungen). Ist ein Export durch den Käufer beabsichtigt, so verpflichtet sich der Käufer, deutsche, EU- und US-Exportkontrollgenehmigungen selbst einzuholen und zu beachten.


§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, jedoch unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.

(2) Für Kaufleute ist Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Erfüllungsort ist Frankfurt am Main.

(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Der Käufer und wir sind vielmehr verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit der unwirksamen verfolgten wirtschaftlichen Zweck, soweit gesetzlich zulässig, verwirklicht. Sofern dies nicht gelingt, treten an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.


§ 10 Widerrufsrecht
Diese gesamte Klausel gilt nur für Verbraucher, d.h. jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann und die ihre Bestellung per Fernkommunikation (Katalog, Brief, Internet, e-Mail, Telefon etc iSv. § 312b II BGB) aufgegeben hat:

(1) Der Kunde ist an seine Erklärung zum Abschluss eines Kaufvertrages nicht mehr gebunden, wenn er sie binnen einer Frist von 2 Wochen nach Eingang der ersten Sendung widerruft. Der Widerruf muß schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an: Fa. Chip-one GmbH, Martin-Behaim Str. 19-21, Neu Isenburg

(2) Nach Eingang des Widerrufs sind wir verpflichtet, eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten. Der Kunde ist seinerseits verpflichtet, die Lieferung auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Der Kunde trägt die regelmäßigen Kosten der Rücksendung bei Bestellungen von einem Warenwert bis zu 40 Euro (78,23 DM).

(3) Software kann nur in versiegeltem Zustand, Hardware, der versiegelte Software beiliegt, kann nur mit versiegelter Software zurückgesendet werden. Hat der Kunde die Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten, so hat er uns die Wertminderung oder den Wert der Ware zu ersetzen. Der Kunde hat im Sinne des § 357 BGB im Falle des Widerrufs Wertersatz für die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er bei Vertragsschluss auf eine Möglichkeit hingewiesen wurde, wie eine solche Verschlechterung zu vermeiden ist. Das Widerrufsrecht besteht unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Fernabsatzgesetz (FernAbsG) § 3 Widerrufsrecht, Rückgaberecht Punkt(2), Abs.1 Ein uneingeschränktes Rückgaberecht wird nicht vereinbart.


§11. Datenschutz
(1) Der Kunde ermächtigt uns und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

(2) Wir speichern und verwenden die persönlichen Daten des Kunden zur Abwicklung der Aufträge und eventueller Reklamationen. Die E-Mail-Adresse des Kunden wird nur für Informations-Schreiben zu den Aufträgen und, falls vom Kunden gewünscht, für eigene Newsletter genutzt.

(3) Es werden keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weitergeleitet. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.

(4) Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.

Stand 1.8.2002 -gültig ab 1.8.2002 (c) Rechtsanwälte Schnitzer Wiesner Weismantel, Frankfurt am Main, 2002